Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

  1. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Gegenstand und Grundlage für die Rechtsbeziehungen des Vertragspartners (Personensorgeberechtigter) und der Firma Sunshine Catering Service GmbH.

Die nachfolgenden AGB bilden die Rechte und Pflichten zwischen den Vertragsparteien ab.

 

  1. Der Vertragsabschluss zwischen dem Vertragspartner (Personensorgeberechtigter) und der Sunshine Catering Service GmbH ist die Voraussetzung für die Teilnahme des Kindes am Schulessen, der Verpflegung in der Kindertagesstätte oder einer anderen Art der Gemeinschaftsverpflegung auf Grundlage der Rahmenverträge, die der Auftragnehmer mit kommunalen Behörden oder berechtigten Institutionen abgeschlossen hat.

Bei Vertragsabschluss erhält der Vertragspartner(Personensorgeberechtigter) eine individuelle 6-stellige Kundennummer, die bei sämtlichem Schriftverkehr und Bestellungen, zur Vermeidung von Irrtümern und Fehlern anzugeben bzw. zu verwenden ist.

Der Versorgungsvertrag beinhaltet keine tägliche Abnahmeverpflichtung.

Bestellungen können bei Warmversorgung bis 12:00 Uhr des vorherigen Versorgungstages und bei coock & chill  bis 8:00 Uhr des vorherigen Versorgungstages vorgenommen werden, d.h. am Freitag für den Montag – Abweichungen gem. Leistungsbeschreibung sind möglich.

Im Krankheitsfall kann das gewählte Essen bis 08:00 Uhr für den gleichen Tag abgemeldet werden.

Ausnahme Berliner Schulen (Ausschreibung 2024): Abbestellungen des gewählten Essens können bis 18:00 Uhr des Vortags erfolgen. Bitte erfragen Sie im Kundenservice die korrekten Zeiten, da nicht alle Berliner Schulen an diese Vorgabe gebunden sind.

 

Für Zu-, Um- und Abbestellungen gibt es folgende Kontaktmöglichkeiten zum Kundenservice:
Email:  junior@sunshine-catering.de 
Service-Hotline:  03342-42 32 50

 

Stornierungen sind online in Ihrem Kunden-Account oder per Mail unter Angabe der Kundennummer, dem Namen des Kindes sowie dem Datum, an dem das Menü storniert werden soll, vorzunehmen. Nur wenn dies fristgerecht erfolgt, ist die Voraussetzung für die Rückverrechnung bzw. Rückvergütung der Abbestellung bei ausgeglichenem Kundenkonto gegeben.

Die Reaktivierung der Teilnahme am Essen erfolgt automatisch nach dem durch die Personensorgeberechtigten festgelegten Zeitraum oder die  Wiederanmeldung.

In Einrichtungen, in denen die Essenausgabe über die Kundenkarte erfolgt, erhält jeder angemeldete Kunde nach Vertragsabschluss eine Kundenkarte.

Die Erstausgabe der Karten ist kostenfrei. Beim Verlust der Karte wird für die Ausstellung einer Ersatzkarte eine Gebühr von 5,00 € fällig.

Um Missbrauch zu verhindern, ist der Verlust der Karte unmittelbar nach Bekanntwerden an den Auftraggeber per Mail oder über die Service-Hotline zu melden.

In Kindertagesstätten erfolgt die Auswahl, Bestellung und Abbestellung der Menüs in Verantwortung der Einrichtung oder nach geltendem Vertrag mit dem Träger. Die Bestellung erfolgt online, per Mail oder schriftlich.

In der Schulversorgung erfolgt die Bestellung und Abbestellung individuell auf Grundlage der Onlinebestellungen, per Mail oder telefonisch durch die Personensorgeberechtigten.
Ausnahmen gibt es während der Ferien, die Ferienregelung ist Bestandteil der geltenden Verträge oder Leistungsbeschreibungen.

 

Dauerbesteller: Sie wählen bei der Anmeldung Ihres Kindes die Wochentage aus, an denen Ihr Kind regelmäßig mit Mittagessen versorgt werden soll. Somit wird automatisch eine Bestellung eines definierten Menüs für Ihr Kind an Schul-und Ferientagen (oder nach Vereinbarung mit dem Träger)  hinterlegt und es besteht für jeden Essenteilnehmer, auch bei vergessener Bestellung, immer die Möglichkeit, am Essen teilzunehmen. Diese Bestellung können Sie grundsätzlich am Versorgungstag zuvor bis 12:00 Uhr umbestellen, bei coock&chill-Einrichtungen bis 8:00 Uhr.

An Berliner Schulen, die ab dem Jahr 2024 ausgeschrieben wurden, ist eine Dauerbestellung nicht zulässig.

Abbestellungen können im Krankheitsfall laut Ausschreibung vorgenommen werden. Das durch uns hinterlegte Menü wird Ihnen in Rechnung gestellt, wenn es durch Sie nicht rechtzeitig abbestellt wird.

Die rechtzeitige Abmeldung oder die Meldung eines möglichen Schul- oder Klassenwechsels erfolgt durch den Personensorgeberechtigten direkt bei der Firma Sunshine Catering Service GmbH.

  1. Verfahren bei Sonderkostformen für Kinder mit Ernährungseinschränkungen:
    Kinder, die unter einer von einem Facharzt diagnostizierten Allergie oder Nahrungsmittelunverträglichkeit leiden, erhalten ein Essen, welches die Nahrungseinschränkung entsprechend berücksichtigt. Die Voraussetzung ist die Vorlage eines Attestes eines Facharztes, welches die zu meidenden Lebensmittel ausweist.

Das Sonder-Menü wird zu demselben Preis, wie das turnusmäßige Essen geliefert. Bei Nahrungsmittelallergien ist die wichtigste Therapieanforderung, das allergieauslösende Nahrungsmittel streng zu meiden. Vor allem, wenn schwere Allergiereaktionen mit Schockzuständen aufgetreten sind, reichen oft kleinste Nahrungsmittelmengen aus, um erneute Symptome auszulösen. Unsere Menüs für Kinder mit Nahrungsmittelallergie werden unter den Voraussetzungen einer Großküche mit größter Sorgfalt zubereitet, ausgeliefert und ausgegeben.

Dabei kommen, entsprechend der Allergieformen, laktosefreie oder glutenfreie Lebensmittel zum Einsatz. Bei anderen Allergieformen werden die Lebensmittel, welche die entsprechenden Allergieträger enthalten, nicht eingesetzt. Ein Grenzwert von 20 ppm für Glutenträger kann jedoch unter den Bedingungen einer Großküche und einer dezentralen Ausgabe des Essens nicht grundsätzlich garantiert werden. Es kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass eine Übertragung von Spuren des Allergieträgers bei der Zubereitung erfolgt oder ein Vertauschen oder Verwechseln von Menüs oder Komponenten im Rahmen der Logistik oder der Ausgabe des Essens erfolgen kann.
Deshalb sehen wir uns verpflichtet, Sie über die Risiken, die mit einer Versorgung Ihres Kindes, auch mit diätischer Ernährung verbunden sind, zu informieren und bitten Sie, unter Berücksichtigung der Ernährungseinschränkung Ihres Kindes, abzuwägen, ob Sie Ihr Kind an der Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen lassen wollen. Mit der Akzeptanz der AGB stimmen Sie der Verköstigung Ihres Kindes mit Sonderkostformen zu.

  1. Der Preis für die bestellte Versorgungsleistung errechnet sich entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Rahmenverträge mit den kommunalen Behörden oder entsprechenden Institutionen.

Erfolgen durch die Behörden oder berechtigten Institutionen Änderungen des jeweiligen Kostenbeitrages bzw. der Berechnungsgrundlage werden diese unverzüglich nach Bekanntwerden dem Vertragspartner (Personensorgeberechtigter) durch die Sunshine Catering Service GmbH oder dem Träger mitgeteilt und Bestandteil des bestehenden Vertrages.

Soweit die jeweiligen Zahlungsverpflichtungen auf Grundlage der Änderungen nicht oder nicht rechtzeitig vor Wirksamwerden der neuen Kostenbeiträge angepasst werden können, werden durch die Sunshine Catering Service GmbH zu wenig gezahlte Beträge nachgefordert und ggf. zu viel gezahlte Beträge erstattet.

  1. Die Bezahlung des Essengeldes erfolgt, abhängig vom Rahmenvertrag frühestens nach Ablauf des Versorgungsmonats durch SEPA-Lastschrifteinzug für alle bestellten Menüs des abgelaufenen Monats auf Basis der erfolgten Bestellungen unter Abzug der Stornierungen.

Für die Bezahlung des Essengeldes wird dem Auftragnehmer mit Abschluss des Vertrages ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt.

Die dafür erforderliche Gläubiger- Identifikationsnummer lautet DE95ZZZ00000155108 und die Mandatsreferenz entspricht der von uns bei Vertragsabschluss vergebenen Kundennummer.

Der Kontoinhaber verpflichtet sich, für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen. Kosten der Banken für eventuelle Rücklastschriften, die der Zahlungspflichtige zu vertreten hat, sind von ihm zu erstatten.
(Für Schüler der Klassenstufen 1-6  an Berliner Grundschulen ist das Essen kostenfrei.)

Erteilt der Personensorgeberechtigte kein SEPA-Lastschriftmandat, ist der Rechnungsbetrag  zwei Wochen nach Rechnungsdatum fällig.

Der Rechnungsbetrag ist auf eine der folgenden Kontoverbindungen zu überweisen:

Berliner Sparkasse                                           IBAN  DE40 1005 0000 1773 5236 66
Mittelbrandenburgische Sparkasse             IBAN  DE23 1605 0000 3524 0022 84

 

Alle Rechnungen sind online in Ihrem Kundenkonto hinterlegt.

Sollte der Auftraggeber zusätzlich den Versand einer Rechnung für das Schul- bzw. Kitaessen oder eine Abbuchungsbestätigung für die Zahlung des bestellten Essens wünschen, ist dies dem Auftragnehmer entsprechend bekannt zu geben.

Bei erwünschter postalischer Zusendung von Rechnungen oder Kontoinformationen, erheben wir jeweils eine Bearbeitungspauschale von 4,50 €.

  1. Bei nicht fristgerechter oder fehlender Zahlung kann im Sinne des Eigentumsvorbehaltes die weitere Leistung verweigert oder eingestellt werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der ausstehenden Summen bleibt davon unberührt und kann bei  Nichterfüllung gegebenenfalls rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  2. Der privatrechtliche Vertrag gilt bis zum Ende der Rahmenvertragslaufzeit und verlängert sich automatisch bei Verlängerung der Rahmenvertragslaufzeit, wenn keine Kündigung unter Einhaltung der u. g. Kündigungsfrist durch den Vertragspartner (Personensorgeberechtigter) erfolgt. Zum Zeitpunkt der Beendigung der Rahmenverträge verliert der privatrechtliche Vertrag seine Gültigkeit, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.
  3. Der privatrechtliche Vertrag kann ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende vorzeitig bei der Firma Sunshine Catering Service GmbH gekündigt werden – für Berliner Schulen beträgt die Frist 7 Tage.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

  1. Datenschutz: Die Sunshine Catering Service GmbH nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Der Vertragspartner erklärt sich durch die Anmeldung in unserem Bestellsystem damit einverstanden, dass die Sunshine Catering Service GmbH die persönlichen Daten zum Zweck der Belieferung mit Mittagessen und der daraus resultierenden Abrechnung mit dem Schulträger speichert und verarbeitet.

Die Nutzung unserer Webseite ist ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis.

Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann.

Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

  1. Bei unvorhersehbaren Ereignissen, z.B. einer Havarie, die die Produktion und Logistik beeinträchtigen, behalten wir uns vor, kurzfristig ein anderes angemessenes Ersatzessen zu liefern, um unserem Versorgungsauftrag gerecht zu werden.
  2. Gerichtsstand ist Berlin-Charlottenburg.
  3. Die Sunshine Catering Service GmbH behält sich Änderungen der AGB vor.

Unter www.sunshine-catering.de werden die Daten veröffentlicht.

 

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen

 

Ihr Team der Sunshine Catering Service GmbH

Stand: Januar 2026

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